Mittermeier-Versicherungen


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Warum - Makler ?

Bei vielen Gesprächen über Versicherungen fällt uns immer wieder auf daß die in dieser Branche tätigen Menschen alle - zu Unrecht - in einen Sack gesteckt werden. Es sind hier jedoch sehr große Unterschiede zwischen den im Versicherungsbereich tätigen Berufsgruppen wie Versicherungsvertreter - Mehrfachagent - Versicherungsmakler.


......wir verdienen uns Ihr Vertrauen ! - diesen Slogan haben wir zu unserer Firmen-Philosophie gemacht. Wir wollen Ihnen damit zeigen, daß wir als Makler, durch unsere Arbeitsweise und Auswahlmöglichkeiten, für Ihre persönlichen Anforderungen der beste Ansprechpartner sind.

...der Versicherungsvertreter

oder "Ausschließlichkeitsvertreter" ist meist als
Handelsvertreter nach HGB § ff tätig und
vertraglich an eine Gesellschaft und deren vielleicht
zwei oder drei Kooperationspartner gebunden.
Er darf seinen Kunden daher nur Produkte dieses
einen Versicherers und dessen Kooperationspartnern
anbieten. Eine Tätigkeit für andere Versicherungs-
unternehmen bzw. die Vermittlung eventuell
günstigerer oder vom Leistungsumfang für den
Kunden passendere Produkte von anderen Anbietern
ist ihm verboten. Er gehört zum Vertrieb dieses
Unternehmens und ist an die Weisungen und
Vorgaben gebunden.
Für Beratungsfehler haftet der Vertreter nicht
persönlich, sondern es haftet die Versicherungs-
gesellschaft für die er tätig ist.

...der Mehrfachagent

er arbeitet mit mehreren Versicherungen, meist
zwischen fünf und zehn, zusammen. Mit diesen
Gesellschaften hat er sogenannte Agenturverträge
und arbeitet rechtlich als Vertreter der jeweiligen
Gesellschaft UND des Kunden und ist nicht wirklich
frei in seinen Entscheidungen. Hier kann der Kunde
keine marktunabhängige Beratung oder Vermittlung
erwarten.

Für Beratungsfehler haftet der Mehrfachagent
eingeschränkt.

...M a k l e r

arbeiten unabhänging von den Versicherungsunter-
nehmen und sind damit ausschließlich den Interessen
und Bedürfnissen unserer Kunden verpflichtet. Wir
gewährleisten eine optimale Beratung und Betreuung
von Kunden auf der Grundlage eines umfangreichen
Produktsortiments von verschiedenen Versicherungs-
gesellschaften.
Als Makler sind wir per Gesetz treuhänderischer
Sachwalter der Interessen unserer Kunden. Als
Versicherungsmakler vertreiben wir nicht
Versicherungen, sondern suchen für die Risiko-
situation unserer Kunden eine optimale Gestaltung
der Risikoverteilung. Dazu können wir erforderlichen
falls auch individuelle Versicherungslösungen
konzipieren und bei den Versicherungen durchsetzen,
die es eigentlich so nicht im "Tarifbuch" der
jeweiligen Versicherung gibt.

Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung haftet der
Versicherungsmakler seinem Kunden gegenüber, für
den entstandenen Vermögensschaden und ist aus
diesem Grund per Gesetz verpflichtet eine dies-
bezügliche Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

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10 Jan 2011

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